So lange wie erforderlich – nicht pauschal länger.
Aufbewahrung und Löschung richten sich nach Zweck, Leistung, gesetzlichen Anforderungen und der konkreten vertraglichen Vereinbarung. Deshalb veröffentlicht HTS Europa keine pauschale technische Löschfrist für alle Leistungen.
Der Datenlebenszyklus folgt dem tatsächlichen Zweck.
Projekt- und servicebezogene Angaben werden im jeweiligen Vertragskontext konkretisiert.
Datenminimierung
Es sollen nur Daten verarbeitet werden, die für den vereinbarten Zweck erforderlich sind.
Projektbezogene Fristen
Aufbewahrungs- oder Rückgabefristen werden abhängig von Leistung und Verarbeitung festgelegt.
Rückgabe oder Löschung
Nach Ende der Auftragsverarbeitung werden Auftragsdaten nach den vereinbarten und gesetzlichen Vorgaben zurückgegeben oder gelöscht.
Gesetzliche Pflichten
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; die weitere Verarbeitung bleibt auf den erforderlichen Zweck beschränkt.
Öffentliche Seiten enthalten keine Betriebsparameter.
Bei Sicherungen oder technisch bedingten Kopien können besondere Bedingungen gelten. Diese werden nicht über öffentliche Betriebsdetails beschrieben, sondern im erforderlichen Vertrags- und Nachweiskontext behandelt.
Keine Universalfrist
Unterschiedliche Leistungen haben unterschiedliche Zwecke und Datenarten. Eine einzige öffentliche Frist wäre daher fachlich irreführend.
Keine Betriebsdetails
Interne Sicherungszyklen, Speicherorte, technische Löschmechanismen oder Systemarchitektur werden nicht veröffentlicht.
Die für eine Beauftragung relevante Frist bzw. das Lösch-/Rückgabeverfahren gehört in die projektbezogene Dokumentation.
Weitere öffentliche Informationen
Die Übersichtsseite bündelt Auftragsverarbeitung, TOMs, Unterauftragnehmer sowie Aufbewahrung und Löschung.
