Unterauftragnehmer werden dort dokumentiert, wo sie für den konkreten Auftrag relevant sind.
Eine öffentliche Lieferanten- oder Anbieterinventur würde weder die datenschutzrechtliche Bewertung eines konkreten Auftrags ersetzen noch dem Schutz der Betriebsinformationen dienen. Deshalb veröffentlicht HTS Europa keine allgemeine Liste mit Anbieter-, Infrastruktur- oder Standortdetails.
Was für vertraglich relevante weitere Auftragsverarbeiter gilt.
Die konkrete Behandlung richtet sich nach der tatsächlichen Leistung und der vereinbarten Rollenverteilung.
Nur bei Relevanz
Ein Dienstleister wird nicht allein deshalb zum Unterauftragnehmer, weil HTS Europa eine Leistung von ihm bezieht. Entscheidend ist die tatsächliche Verarbeitung von Auftragsdaten.
Vertragliche Bindung
Soweit ein weiterer Auftragsverarbeiter eingesetzt wird, werden die erforderlichen Datenschutzpflichten vertraglich abgebildet.
Drittlandbezug
Soweit erforderlich, werden Drittlandbezug und die jeweils erforderliche Transfergrundlage in der vertragsbezogenen Dokumentation berücksichtigt.
Änderungen
Bei einer vereinbarten allgemeinen Genehmigung werden Änderungen nach dem vertraglich vereinbarten Verfahren behandelt.
Die konkrete Liste wird nicht öffentlich veröffentlicht.
Betroffene Kunden erhalten die für ihre Beauftragung relevante Fassung im Vertragskontext oder auf berechtigte Anfrage. Damit bleiben Datenschutztransparenz und Schutz vertraulicher Betriebsinformationen miteinander vereinbar.
Was Kunden erhalten
Die für den Auftrag tatsächlich relevanten Angaben in der erforderlichen vertraglichen Detailtiefe.
Was öffentlich bleibt
Die Grundsätze für Auswahl, vertragliche Bindung, Drittlandprüfung und Änderungsinformation.
HTS Europa veröffentlicht auf der Website keine Namen, Vertragsbeziehungen, Infrastrukturstandorte, technischen Abhängigkeiten oder sonstigen Angaben, aus denen sich die interne Betriebsarchitektur ableiten ließe.
Weitere öffentliche Informationen
Die Übersichtsseite bündelt Auftragsverarbeitung, TOMs, Unterauftragnehmer sowie Aufbewahrung und Löschung.
